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TSE-Pflicht: was die Kassensicherungsverordnung verlangt

Seit 2020 braucht jede elektronische Kasse eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Was die KassenSichV vorschreibt, welche Kosten Cloud- und Hardware-TSE verursachen und was bei der Anmeldung zu beachten ist.

Jan-Tristan Rudat
Jan-Tristan RudatRedakteur · Handel & Zahlungssysteme
Veröffentlicht am ·Zuletzt geprüft am

Wenn Du ein Kassensystem vergleichst, schaust Du zuerst auf Anschaffungspreis, Bedienung und Zusatzfunktionen. Ein Posten bleibt dabei oft im Hintergrund, obwohl er gesetzlich zwingend ist und über Jahre Geld kostet: die technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE. Seit dem 1. Januar 2020 muss jede elektronische Aufzeichnung an einer Kasse durch eine solche zertifizierte Einrichtung abgesichert werden. Ohne sie ist der Betrieb einer elektronischen Kasse in Deutschland schlicht nicht erlaubt.

In diesem Ratgeber erkläre ich Dir, was die TSE technisch tut, worauf die Kassensicherungsverordnung fußt, welche Varianten es gibt und wie sich Cloud- und Hardware-TSE in den Kosten unterscheiden. Außerdem geht es um zwei Pflichten, die eng damit zusammenhängen und gern übersehen werden: die Belegausgabepflicht und die Meldepflicht ans Finanzamt. Zum Schluss ordne ich ein, was bei einem Verstoß droht. Das ersetzt keine Rechtsberatung, aber es hilft Dir, die richtigen Fragen zu stellen und die laufenden TSE-Kosten in Deiner Kalkulation nicht zu unterschätzen.

Worauf die TSE-Pflicht rechtlich beruht

Die gesetzliche Grundlage steht in Paragraph 146a der Abgabenordnung. Er verlangt, dass jedes elektronische Aufzeichnungssystem, also insbesondere die elektronische Registrierkasse, jede Buchung einzeln, vollständig und unveränderbar aufzeichnet. Die konkreten technischen Anforderungen füllt die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) aus, die 2017 erlassen wurde und die Details zur zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung festlegt.

Das Zertifikat kommt nicht vom Finanzamt, sondern vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Das BSI prüft die einzelnen Sicherheitsmodule nach festen Kriterien und stellt für zugelassene Produkte ein Zertifikat aus. Für Dich als Nutzer bedeutet das: Du musst nicht selbst beurteilen, ob eine TSE den Anforderungen genügt. Du achtest darauf, dass das Produkt ein gültiges BSI-Zertifikat besitzt, und verlässt Dich im Übrigen auf die Zertifizierung.

Wichtig ist der Zeithorizont. Die Pflicht gilt seit dem 1. Januar 2020. Weil zu diesem Zeitpunkt noch nicht genügend zertifizierte Geräte am Markt waren, gab es eine bundesweite Nichtbeanstandungsfrist bis zum 30. September 2020, die einzelne Länder über einen zusätzlichen Antrag bis zum 31. März 2021 verlängerten. Diese Übergangszeit ist längst vorbei. Heute muss jede elektronische Kasse eine funktionierende, zertifizierte TSE einsetzen, ohne Ausnahme und ohne Schonfrist.

Was eine TSE technisch überhaupt tut

Der Kern der TSE ist eine unveränderbare Signatur. Jede Buchung, die die Kasse aufzeichnet, wird an die TSE übergeben. Diese erzeugt daraus einen kryptografischen Wert und versieht den Vorgang mit einem fortlaufenden Signaturzähler und einem exakten Zeitstempel. Aus diesen Bausteinen entsteht eine Kette, in der jede Aufzeichnung mit der vorherigen verknüpft ist.

Der Trick liegt in dieser Verkettung. Würde jemand nachträglich einen einzelnen Umsatz löschen oder ändern, passt die Signaturkette nicht mehr zusammen. Die Manipulation wird bei einer Prüfung sofort sichtbar, weil die Zähler springen oder die Signaturen nicht mehr stimmen. Genau das ist der Zweck der Verordnung: nicht das Kassieren zu erschweren, sondern das nachträgliche Verändern von Umsätzen technisch aufzudecken.

Diese Signaturdaten müssen zusammen mit den Kassendaten aufbewahrt und im Prüfungsfall exportiert werden können. Dafür gibt es ein einheitliches Format, die sogenannte DSFinV-K, die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme. Ein zeitgemäßes Kassensystem übernimmt diesen Export automatisch, sodass Du die Daten bei einer Prüfung geordnet bereitstellen kannst.

Cloud-TSE und Hardware-TSE im Vergleich

Bei der Umsetzung hast Du grundsätzlich zwei Wege. Entweder steckt die TSE als physisches Modul direkt an oder in der Kasse, oder sie läuft als Dienst in einem Rechenzentrum, mit dem sich die Kasse online verbindet. Beide Varianten sind zulässig und BSI-zertifiziert, sie unterscheiden sich aber deutlich in Handhabung und Kostenstruktur.

Die Hardware-TSE ist meist ein USB-Stick, eine SD- oder microSD-Karte oder ein fest verbautes Modul. Du kaufst sie einmalig, doch der Sicherheitsspeicher hat eine begrenzte Laufzeit, oft im Bereich von drei bis fünf Jahren oder einer bestimmten Zahl an Signaturen. Ist diese erschöpft, brauchst Du Ersatz. Die Hardware-TSE arbeitet offline, was in Läden mit unzuverlässigem Internet ein echter Vorteil ist.

Die Cloud-TSE benötigt keine Hardware vor Ort. Die Signaturen entstehen in einem zertifizierten Rechenzentrum, die Kasse schickt die Buchungen dorthin. Bezahlt wird in der Regel monatlich pro Kasse. Der Vorteil liegt in der Skalierbarkeit über mehrere Kassen und Standorte und im Wegfall von Hardware-Wechseln. Der Nachteil ist die Abhängigkeit von einer stabilen Internetverbindung und eine dauerhafte laufende Gebühr.

MerkmalHardware-TSE (USB/SD)Cloud-TSE
KostenmodellEinmalig beim KaufMonatliche Gebühr je Kasse
Typische LaufzeitBegrenzt, ca. 3 bis 5 JahreLäuft, solange Abo besteht
Internet nötigNein, arbeitet offlineJa, dauerhafte Verbindung
Mehrere KassenJe Kasse ein ModulZentral skalierbar
Wiederkehrende AufgabeModul rechtzeitig tauschenAbo verlängern und zahlen
AusfallrisikoDefektes oder volles ModulAusfall der Internetleitung

Welche Variante günstiger ist, hängt stark von Deiner Situation ab. Betreibst Du eine einzelne Kasse über viele Jahre, kann die einmalig gekaufte Hardware-TSE über die Gesamtlaufzeit billiger sein. Hast Du mehrere Standorte oder wechselst häufig die Geräte, spielt die Cloud-TSE ihre Stärken aus. Deshalb lohnt es sich, beide Modelle über den geplanten Nutzungszeitraum durchzurechnen, statt nur auf den Startpreis zu schauen.

Die TSE als eigener Posten in der TCO-Rechnung

Genau hier liegt der Punkt, den viele beim Kassenvergleich übersehen. Die TSE ist kein einmaliger Nebenposten, sondern ein wiederkehrender Kostenblock, der über die gesamte Nutzungsdauer läuft. Wer nur den Anschaffungspreis der Kasse vergleicht, blendet einen Teil der wahren Kosten aus.

Bei der Hardware-TSE fallen die Kosten schubweise an: der Kaufpreis heute und der Ersatz in einigen Jahren, wenn der Speicher voll oder das Zertifikat abgelaufen ist. Bei der Cloud-TSE fällt Monat für Monat eine Gebühr an, die sich mit jeder zusätzlichen Kasse vervielfacht. In beiden Fällen ist die TSE ein Posten, den Du getrennt ausweisen solltest, wenn Du die Gesamtkosten (Total Cost of Ownership) über mehrere Jahre ehrlich bewerten willst.

Unser TCO-Kostenrechner bildet die TSE deshalb als eigene Position ab, damit sie in Deiner Kalkulation nicht untergeht. So siehst Du auf einen Blick, welchen Anteil die Sicherheitseinrichtung an den Gesamtkosten hat und wie sich Hardware- gegen Cloud-Modell über den Zeitraum verhält. Wie sich dieser Posten in das Gesamtbild einordnet, zeigt der Überblick zu den Kostenblöcken eines Kassensystems.

Belegausgabepflicht und Meldepflicht

Mit der TSE hängen zwei weitere Pflichten zusammen, die aus demselben Gesetzespaket stammen. Die erste ist die Belegausgabepflicht, umgangssprachlich Bonpflicht. Seit 2020 musst Du für jeden Vorgang einen Beleg zur Verfügung stellen. Das kann ein gedruckter Bon sein oder ein elektronischer Beleg, etwa als QR-Code oder per E-Mail. Der Kunde muss ihn nicht mitnehmen, aber Du musst ihn ausgeben. Auf dem Beleg müssen bestimmte Angaben stehen, unter anderem der Zeitpunkt, die Transaktionsnummer und der Signaturzähler aus der TSE.

Die zweite Pflicht ist die Meldepflicht der Kasse ans Finanzamt. Nach Paragraph 146a AO musst Du jede elektronische Kasse mitsamt ihrer TSE beim Finanzamt anmelden, und ebenso die Außerbetriebnahme, wenn Du ein Gerät ausmusterst. Nach längerer Verzögerung ist dafür ein elektronisches Mitteilungsverfahren eingerichtet worden, über das die Meldung digital erfolgt. Beachte hier die geltenden Fristen für Anschaffung und Außerbetriebnahme, denn die Anmeldung ist an feste Zeiträume gebunden. Da sich diese Fristen ändern können, prüfe den aktuellen Stand bei Deinem Finanzamt oder Steuerberater.

Was bei einem Verstoß droht

Die Einhaltung dieser Regeln wird kontrolliert, und zwar besonders wirksam durch die Kassennachschau. Das ist eine unangekündigte Prüfung, bei der ein Prüfer während der Geschäftszeiten den Laden betreten und die Kasse kontrollieren darf, ohne dass eine förmliche Prüfungsanordnung nötig ist. Er kann Testkäufe machen, den Kassensturz verlangen und den Datenexport prüfen.

Findet der Prüfer keine funktionierende, zertifizierte TSE oder lassen sich die Daten nicht ordnungsgemäß exportieren, hat das Folgen. Zum einen ist der Verstoß gegen die Aufzeichnungspflicht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Zum anderen, und das wiegt oft schwerer, kann die Finanzverwaltung Deine Kassenführung als nicht ordnungsgemäß verwerfen. Dann darf sie die Besteuerungsgrundlagen schätzen, was in der Praxis regelmäßig zu Deinen Ungunsten ausfällt. Eine funktionierende TSE ist damit nicht nur eine Formalie, sondern schützt Dich im Ernstfall vor einer teuren Hinzuschätzung.

Datenschutz nicht vergessen

Die TSE sichert die Unveränderbarkeit Deiner Umsätze, sie kümmert sich aber nicht um den Schutz personenbezogener Daten. Sobald Du elektronische Belege per E-Mail versendest, ein Kundenkonto führst oder Bezahldaten verarbeitest, kommt zusätzlich die Datenschutz-Grundverordnung ins Spiel. Beide Themen laufen im Kassenbetrieb parallel, sind aber getrennt zu betrachten. Was dabei zu beachten ist, findest Du im Ratgeber zum Datenschutz beim Kassensystem.

Fazit

Die TSE ist kein optionales Extra, sondern seit 2020 gesetzlich vorgeschrieben. Sie signiert jede Buchung unveränderbar, muss vom BSI zertifiziert sein und geht Hand in Hand mit der Belegausgabepflicht und der Meldung ans Finanzamt. Ob Hardware- oder Cloud-Variante die bessere Wahl ist, entscheidet sich an Deiner Kassenzahl, Deiner Internetverbindung und dem geplanten Nutzungszeitraum. In jedem Fall gehört die TSE als eigener laufender Posten in Deine Kostenrechnung, denn sie kostet über die Jahre spürbar Geld.

Dieser Ratgeber gibt Dir einen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Einordnung Deiner konkreten Situation, etwa zu Fristen, Meldeverfahren und der Wahl der TSE, sprich mit Deinem Steuerberater.

Quellen

  • https://www.gesetze-im-internet.de/kassensichv_2017/
  • https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__146a.html
  • https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Technische-Sicherheitseinrichtung/technische-sicherheitseinrichtung_node.html

Korrekturen oder bessere Quellen? Schreib an info@akara-solutions.de. Änderungen landen mit Datum auf /korrekturen.

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